H.A.B.A.360™ · Holistic Anti-Bullying Approach

Allgemeine Geschäftsbedingungen

mit besonderen Bestimmungen für HABA Basis, Level 1 — Facilitator und Level 2 — Coach & Trainer

Stand: Juni 2026  ·  Verfasserin: Christelle Schläpfer, edufamily® / H.A.B.A.360™
Geltungsbereich: Alle Buchungen der Lehrgangsstufen HABA Basis, HABA Level 1 — Facilitator und HABA Level 2 — Coach & Trainer. Die Stufen Level 3 und Level 4 werden mit ihrer jeweiligen Aktivierung in eigenständigen AGB ergänzt.

Mitgeltende Dokumente

Mit der Buchung verbindlich angenommen werden diese AGB sowie die per Verweis integrierte Vertraulichkeits- und Nutzungsklausel und die Selbstbezeichnungs-Richtlinie. Diese drei Dokumente sind verbindliche Bestandteile des Lehrgangsvertrags.

Zusätzlich zur Kenntnis zu nehmen sind die Widerrufsbelehrung (für Verbraucher:innen mit Wohnsitz in der EU/im EWR) und die Datenschutzerklärung. Diese beiden Dokumente sind Informations- bzw. Belehrungsdokumente und bedürfen keiner gesonderten Annahme.

Präambel

H.A.B.A.360™ — Holistic Anti-Bullying Approach — ist ein international ausgerichteter Lehrgang für Fachpersonen, die Mobbing und Cybermobbing fundiert vorbeugen und in akuten Fällen professionell intervenieren. Der Lehrgang ist so strukturiert, dass er anerkannten Qualitätsstandards entspricht; entsprechende Anerkennungen werden je Sprachraum vorbereitet. Er wendet sich an akademisch ausgebildete Fachpersonen aus dem pädagogischen, psychologischen und psychosozialen Bereich sowie an Fachpersonen mit nachweislich gleichwertiger Ausbildung. Er wird in einer hierarchisch aufgebauten Mehrstufen-Architektur angeboten (HABA Basis · HABA Level 1 — Facilitator · HABA Level 2 — Coach & Trainer; weitere Stufen folgen).

Mit der Buchung einer Lehrgangsstufe akzeptiert die teilnehmende Person (nachfolgend „die Teilnehmer:in“) die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) als verbindlichen Bestandteil des Lehrgangsvertrags. Die AGB gliedern sich in zwei Teile: Teil A enthält die allgemeinen, für alle Lehrgangsstufen geltenden Bestimmungen; Teil B enthält die besonderen, stufenspezifischen Bestimmungen. Im Konfliktfall zwischen Teil A und Teil B gehen die stufenspezifischen Bestimmungen aus Teil B den allgemeinen Bestimmungen aus Teil A vor.

Teil A · Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1 · Vertragsparteien

1.1 Vertragspartei auf Seiten der Programmleitung. Vertragspartei auf Seiten der Programmleitung ist edufamily® · Christelle Schläpfer (Einzelunternehmen), Eichweid 3, CH-8312 Winterberg (Schweiz); E-Mail: info@edufamily.ch.

1.2 Vertragspartei auf Seiten der Teilnehmer:in. Vertragspartei auf Seiten der Teilnehmer:in ist die natürliche Person, welche die Lehrgangsstufe bucht. Buchungen durch Organisationen für einzelne Mitarbeitende begründen die vertragliche Bindung zwischen der Programmleitung und der entsendeten natürlichen Person; die buchende Organisation haftet zusätzlich solidarisch für die Erfüllung der finanziellen Pflichten aus diesem Vertrag, sofern die Organisation die Buchung veranlasst und die Lehrgangsgebühr trägt.

Artikel 2 · Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Buchungen der Lehrgangsstufen HABA Basis, HABA Level 1 — Facilitator und HABA Level 2 — Coach & Trainer, unabhängig vom Buchungskanal (Direktbuchung, Inhouse-Buchung, Akquisitions-Stipendium, Mitarbeit-Stipendium, Alumni-Pionierpreis).

Für Inhaber:innen einer aktiven HABA-Lizenz gelten ergänzend die Bestimmungen des HABA-Lizenzvertrags. Die vorliegenden AGB bleiben auch nach Lizenz-Erwerb in Kraft, soweit der Lizenzvertrag nicht ausdrücklich abweichende Regelungen enthält.

Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Teilnehmer:in oder einer buchenden Organisation finden keine Anwendung, auch wenn die Programmleitung ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

Artikel 3 · Qualitätsstandards und Anerkennungen

Der Lehrgang ist so strukturiert, dass er anerkannten Qualitätsstandards entspricht; entsprechende Anerkennungen werden je Sprachraum vorbereitet.

Eine bestimmte Anerkennung durch eine bestimmte Stelle ist nicht Bestandteil dieses Vertrags, wird nicht zugesichert und stellt keine zusicherbare Eigenschaft des Lehrgangs im Sinne einer Beschaffenheitsvereinbarung dar. Geschuldet ist allein die fachgerechte Durchführung des Lehrgangs gemäss der jeweils aktuellen Curriculum-Beschreibung. Aus dem Ausbleiben, der Verzögerung oder dem Wegfall einer Anerkennung kann die Teilnehmer:in keine Ansprüche ableiten, insbesondere keine Rückerstattung, Minderung oder Schadenersatz.

Artikel 4 · Buchung und Vertragsabschluss

4.1 Zugangsvoraussetzungen. Die Lehrgangsstufen richten sich an akademisch ausgebildete Fachpersonen sowie an Fachpersonen mit nachweislich gleichwertiger Ausbildung (Aufnahme nach Einzelfallprüfung). Die stufenspezifischen Zugangsvoraussetzungen sind in Teil B sowie in der jeweils aktuellen Lehrgangsbeschreibung auf der Landingpage geregelt. Die Programmleitung prüft die Zugangsvoraussetzungen vor Vertragsabschluss; eine begründete Ablehnung einer Buchung bei nicht erfüllten Zugangsvoraussetzungen bleibt vorbehalten.

4.2 Vertragsabschluss. Der Vertrag kommt zustande mit (i) verbindlicher Buchungsanmeldung durch die Teilnehmer:in (online, schriftlich oder per E-Mail) und (ii) schriftlicher Buchungsbestätigung durch die Programmleitung. Mit der Buchungsbestätigung ist der Vertrag rechtsverbindlich geschlossen.

Die Programmleitung kann die Anzahl der Buchungen pro Durchgang aus didaktischen Gründen begrenzen; bei Erreichen der Maximalteilnehmerzahl rückt die nächste Buchung auf eine Warteliste oder wird auf den nächsten Durchgang verwiesen.

Die Buchungsbestätigung kann unter dem Vorbehalt der Prüfung der von der Teilnehmer:in einzureichenden Nachweise erfolgen (insbesondere Qualifikationsnachweis bzw. Nachweis einer gleichwertigen Ausbildung). Ergibt die Prüfung, dass die Zugangsvoraussetzungen nicht erfüllt sind, oder werden die angeforderten Nachweise nicht innert der gesetzten Frist eingereicht, kann die Programmleitung vom Vertrag zurücktreten; bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall vollständig erstattet.

4.3 Mindestteilnehmerzahl und Absage durch die Programmleitung. Die Durchführung jedes Lehrgangs-Durchgangs setzt eine Mindestteilnehmerzahl von 6 Personen voraus. Die Maximalteilnehmerzahl beträgt für alle Stufen 20 Personen (Richtwert; eine geringfügige Überschreitung ist im Einzelfall zulässig, wenn die didaktische Qualität gewahrt bleibt).

Wird die Mindestteilnehmerzahl bis 14 Tage vor Kursbeginn nicht erreicht, kann die Programmleitung den Durchgang absagen. Die Teilnehmer:in erhält in diesem Fall die volle Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen; weitergehende Schadenersatzansprüche — namentlich für Reisekosten, Hotelkosten, Verdienstausfall oder Vorbereitungs-Aufwand — sind ausgeschlossen, ausser bei nachgewiesenem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Programmleitung.

Artikel 5 · Preise und Drei-Regionen-Tarif-Architektur

5.1 Preise nach Stufe. Die für die jeweilige Stufe geltenden Preise sind in Teil B genannt und entsprechen der jeweils aktuellen Preisliste auf der Landingpage. Die Preise verstehen sich für natürliche Personen ohne MWST-Pflicht der Programmleitung; eine allfällige spätere MWST-Pflichtigkeit wird vorbehalten und gegenüber laufenden Buchungen nicht rückwirkend angewendet.

Die in der Stufen-Übersicht (Teil B) genannten Preise gelten für Region 1 (Höchstpreis-Markt). Für die Regionen 2 und 3 reduzieren sie sich nach Maßgabe von Artikel 5.2; die jeweils aktuellen Preise in allen drei Regionen sind auf der Landingpage ausgewiesen.

5.2 Drei-Regionen-Tarif-Architektur. H.A.B.A.360™ wendet eine Drei-Regionen-Tarif-Architektur an, welche die Marktkaufkraft der Wohnsitz-Region der Käufer:in berücksichtigt. Maßgeblich ist nicht die Sprache der Lehrgangsfassung, sondern der dokumentierte Wohnsitz der Teilnehmer:in zum Zeitpunkt der Buchung. Die Teilnehmer:in weist ihren Wohnsitz auf Anforderung der Programmleitung in geeigneter Form nach (z. B. Ausweiskopie, Wohnsitzbescheinigung). Bei nachträglich erkannter Falschangabe behält sich die Programmleitung die Nachforderung der Preisdifferenz vor.

5.3 Frühbucher-Preis. Soweit die Lehrgangsbeschreibung einen Frühbucher-Preis ausweist, gilt dieser bis zum dort genannten Stichtag. Maßgeblich für die Anwendung des Frühbucher-Preises ist der Eingang der vollständigen Buchungsanmeldung bei der Programmleitung.

Artikel 6 · Durchführung, Pflichten, Leistungsnachweis und Zertifizierung

6.1 Format und Durchführung. Format, Ablauf, Begleitformate, Workload und didaktische Details der einzelnen Lehrgangsstufen ergeben sich aus der jeweils aktuellen Curriculum- bzw. Lehrgangsbeschreibung auf der Landingpage. Die Stufen-Übersicht in Teil B fasst die wesentlichen Eckdaten je Stufe zusammen.

6.2 Pflichten der Teilnehmer:in. Die Teilnehmer:in verpflichtet sich zur Teilnahme an den Kontakttagen und an den programmleitungs-geleiteten Begleitformaten der gebuchten Stufe, zur Bestätigung der Pflichtlektüre sowie zur fristgerechten Einreichung der für die Stufe vorgesehenen schriftlichen Arbeit(en) gemäß der jeweils aktuellen Curriculum-Beschreibung. Bei Verhinderung an einzelnen Sequenzen gelten die dort vorgesehenen Nachhol- oder Kompensations-Regeln.

6.3 Schriftliche Arbeit und Bewertung. Soweit eine Stufe eine schriftliche Arbeit vorsieht, ist diese zentraler Leistungsnachweis für die Zertifikatserteilung. Umfang, Bewertungslogik, Bewertungskriterien und Korrekturfristen ergeben sich aus der jeweils aktuellen Curriculum-Beschreibung. Die Bewertung erfolgt nach dem Maßstab bestanden / nicht bestanden. Bei Nichtbestehen ist eine Überarbeitung einmal innerhalb der festgelegten Frist ohne zusätzliche Gebühr möglich; eine zweite Überarbeitung kann gegen Zusatzgebühr nach Absprache mit der Programmleitung eingereicht werden.

6.4 Zertifizierung und Marken-Titel. Bei vollständiger Erfüllung der Pflichten aus Artikel 6.2 und — soweit für die Stufe vorgesehen — Bestehen der schriftlichen Arbeit erhält die Teilnehmer:in den für die gebuchte Stufe vorgesehenen Abschluss gemäß Teil B (Teilnahmebestätigung bzw. Zertifikat). Zertifikate sind lebenslang gültig, dokumentieren den abgeschlossenen Bildungsweg und sind nicht zurücknehmbar. Die Führung des zugehörigen Marken-Titels im Präsens setzt zusätzlich eine aktive HABA-Lizenz voraus (siehe Artikel 11 und die Selbstbezeichnungs-Richtlinie).

Artikel 7 · Stipendien und Sondertarife

Die Programmleitung führt zur Wahrung der internationalen Zugänglichkeit ein mehrstufiges Stipendien- und Sondertarif-System, das in einer eigenständigen Stipendien-Ordnung detailliert geregelt ist. Die Säulen umfassen:

  • Region 1 — Höchstpreis-Markt (100 %): DACH, Benelux, Skandinavien.
  • Region 2 — Mittelpreis-Markt (75 %): Westeuropa, Nordamerika, Australasien, Asien-Pazifik, Golfstaaten und Israel.
  • Region 3 — Pionier-Markt (55 %): Osteuropa, Lateinamerika, Afrika, übriger Naher Osten, übriges Asien.
  • Säule 1 — Regionen-Tarif: Automatisch wirksam, keine Antragstellung erforderlich (siehe Artikel 5.2).
  • Säule 2 — Mitarbeit-Stipendium: Reduzierter Preis gegen dokumentierte Mitarbeit an definierten Aufgaben.
  • Säule 3 — Akquisitions-Stipendium: Reduzierter Preis bei nachgewiesener Akquisition weiterer Teilnehmer:innen.

Detailbedingungen, Antragsverfahren und Verfügbarkeit der einzelnen Säulen ergeben sich aus der jeweils aktuellen Stipendien-Ordnung H.A.B.A.360™. Stipendien-Buchungen unterliegen denselben AGB wie Direktbuchungen, sofern in der Stipendien-Ordnung nicht ausdrücklich abweichend geregelt.

Artikel 8 · Zahlungsbedingungen und Ratenzahlung

8.1 Zahlungsfrist und Zahlungsmittel. Die Lehrgangsgebühr ist innert 10 Tagen nach Buchungsbestätigung zur Zahlung fällig, spätestens jedoch 14 Tage vor Kursbeginn. Zahlungen erfolgen per Banküberweisung, Kreditkarte oder PayPal; die Banküberweisung erfolgt an die auf der Rechnung genannte Bankverbindung, Kreditkarten- und PayPal-Zahlungen über den Online-Buchungsprozess.

8.2 Ratenzahlung. Auf Wunsch der Teilnehmer:in kann die Lehrgangsgebühr in Raten beglichen werden. Die konkreten Ratenmodalitäten (Anzahl, Höhe und Fälligkeit der Raten) werden bei Buchung schriftlich vereinbart. Voraussetzung ist die vollständige Begleichung sämtlicher Raten bis spätestens einen Monat nach Kursbeginn der jeweiligen Stufe. Im Storno-Fall (siehe Artikel 9) verrechnen sich die Stornoprozente proportional auf den Gesamtpreis der gebuchten Stufe. Bereits geleistete Raten werden — soweit Rückerstattung geschuldet ist — innert 30 Tagen erstattet; ausstehende Raten entfallen entsprechend.

8.3 Zahlungsverzug. Bei Zahlungsverzug der Teilnehmer:in kann die Programmleitung nach erfolgloser schriftlicher Mahnung mit Nachfristsetzung von 14 Tagen Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe verlangen, vom Vertrag zurücktreten und/oder die Aushändigung der HABA-Materialien, die Teilnahme an Begleitformaten und die Ausstellung der Teilnahmebestätigung oder des Zertifikats verweigern, bis sämtliche fälligen Beträge beglichen sind.

Artikel 9 · Umbuchung, Ersatzperson und Storno

Bei Verhinderung der Teilnahme stehen der Teilnehmer:in drei Optionen offen:

9.1 Option 1 — Umbuchung auf den nächsten Durchgang. Die Teilnehmer:in kann ihre Buchung kostenlos einmal auf den nächsten verfügbaren Durchgang derselben Stufe umbuchen, sofern dies vor Kursbeginn schriftlich erklärt wird. Eine zweite oder weitere Umbuchung ist nur in dokumentierten Härtefällen (insbesondere Krankheit, Unfall, familiärer Notfall) nach Kulanz der Programmleitung möglich; ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht. Die Umbuchung tritt erst mit schriftlicher Bestätigung der Programmleitung in Kraft. Wird der nächste Durchgang aus didaktischen oder operativen Gründen nicht im erwarteten Zeitfenster angeboten, kann die Teilnehmer:in alternativ Option 2 oder Option 3 wählen.

9.2 Option 2 — Ersatzperson. Die Teilnehmer:in kann eine Ersatzperson stellen, welche die Zugangsvoraussetzungen für die jeweilige Stufe erfüllt. Die Programmleitung prüft die Eignung der Ersatzperson; eine begründete Ablehnung der Ersatzperson bleibt vorbehalten. Bei Annahme der Ersatzperson übernimmt diese sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Lehrgangsvertrag; die ursprüngliche Teilnehmer:in wird damit aus dem Vertragsverhältnis entlassen.

9.3 Option 3 — Stornierung. Kommen weder Umbuchung noch Ersatzperson zustande, kann die Teilnehmer:in die Buchung stornieren. Es gelten folgende Stornogebühren, jeweils bezogen auf den Zeitpunkt des Eingangs der schriftlichen Stornoerklärung bei der Programmleitung und auf das Datum des Kursbeginns:

Storno-ZeitpunktRückerstattung
Bis 60 Tage vor Kursbeginn100 % der bereits geleisteten Zahlungen
59 bis 30 Tage vor Kursbeginn50 % der Lehrgangsgebühr
Weniger als 30 Tage vor KursbeginnKeine Rückerstattung

Bei Ratenzahlung verrechnen sich die Stornoprozente proportional auf den Gesamtpreis der gebuchten Stufe. Als Kursbeginn im Sinne dieser AGB gilt der erste synchrone Lehrgangstag der gebuchten Stufe. Ab diesem Tag gilt der Lehrgang als angetreten; ein Anspruch auf Rückerstattung besteht — unabhängig von der tatsächlichen weiteren Teilnahme — nicht mehr, und bereits geleistete Zahlungen werden nicht rückwirkend erstattet.

Bei nachgewiesener schwerer Krankheit oder Unfall der Teilnehmer:in nach Kursbeginn kann die Programmleitung eine Kulanz-Umbuchung auf einen späteren Durchgang anbieten; ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.

Für Verbraucher:innen mit Wohnsitz in der EU oder im EWR gilt ergänzend die Widerrufsbelehrung H.A.B.A.360™ (separate Beilage zu diesen AGB). Soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, geht dieses für die Dauer der Widerrufsfrist den vorstehenden Stornoregelungen vor.

Artikel 10 · Vertraulichkeit und Nutzung der HABA-Materialien

Die Teilnehmer:in erkennt mit der Buchung an, dass sämtliche im Rahmen des Lehrgangs zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie die im Lehrgang vermittelten HABA-spezifischen Konzepte urheberrechtlich geschützt sind und unter dem Schutz des Geschäftsgeheimnisses stehen.

Die Einzelheiten — namentlich erlaubte und nicht erlaubte Nutzungen, die Vertragsstrafe bei Verstößen sowie die Pflichten gegenüber der HABA-Kursplattform — sind in der Vertraulichkeits- und Nutzungsklausel H.A.B.A.360™ in jeweils aktueller Fassung geregelt. Diese Klausel wird per Verweis vollständig in den vorliegenden Lehrgangsvertrag integriert und beim Kursbeginn durch ein gesondertes Onboarding-Briefing dokumentiert.

Die jeweils aktuelle Fassung der Vertraulichkeits- und Nutzungsklausel wird der Teilnehmer:in spätestens mit der Buchungsbestätigung in geeigneter Form (E-Mail, Kursplattform, Anhang) zugänglich gemacht.

Artikel 11 · Selbstbezeichnung

Die Selbstbezeichnung der Teilnehmer:in unter Bezugnahme auf den absolvierten H.A.B.A.360-Bildungsweg — namentlich die Führung von Marken-Titeln (z. B. „HABA Facilitator“, „HABA Coach & Trainer“) und Zertifikats-Titeln (z. B. „Zertifizierte Fachperson für Mobbingprävention H.A.B.A.“) in Außenauftritts-Kontexten — richtet sich nach der Selbstbezeichnungs-Richtlinie H.A.B.A.360™ in jeweils aktueller Fassung.

Diese Richtlinie wird per Verweis vollständig in den vorliegenden Lehrgangsvertrag integriert. Die Teilnehmer:in nimmt zur Kenntnis, dass die Führung eines Marken-Titels im Präsens eine aktive HABA-Lizenz voraussetzt und dass die Selbstbezeichnungs-Richtlinie auch nach Vertragsende fortwirkt.

Artikel 12 · Datenschutz

Die Programmleitung verarbeitet personenbezogene Daten der Teilnehmer:in nach Maßgabe des Schweizerischen Datenschutzgesetzes (revDSG) und, soweit die Teilnehmer:in ihren Wohnsitz im EWR hat, zusätzlich nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Die Verarbeitung erfolgt zum Zweck der Vertragsabwicklung, der Lehrgangsdurchführung, der Qualitätssicherung sowie der Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragsabwicklung erforderlich ist (z. B. Buchhaltung, Zahlungsdienstleister) oder soweit eine ausdrückliche Einwilligung der Teilnehmer:in vorliegt.

Die Teilnehmer:in hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Datenübertragbarkeit nach Maßgabe der anwendbaren Gesetze. Anfragen sind schriftlich an die Programmleitung zu richten. Eine ausführlichere Darstellung enthält die Datenschutzerklärung der Anbieterin, die unter https://edufamily.ch/datenschutzerklaerung sowie auf der Landingpage einsehbar ist.

Artikel 13 · Haftung

Die Programmleitung haftet für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie für Schäden aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung — soweit gesetzlich zulässig — auf den Vertragswert der gebuchten Stufe begrenzt.

Die Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Verdienstausfall, Reise- und Hotelkosten oder vergleichbare Vermögensschäden ist — soweit gesetzlich zulässig — ausgeschlossen. Die Haftung für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt von dieser Begrenzung unberührt.

Die Programmleitung haftet nicht für die Erreichung eines bestimmten Lernerfolgs, eines bestimmten beruflichen Erfolgs nach Lehrgangsabschluss oder einer bestimmten Anerkennung (siehe Artikel 3).

Artikel 14 · Schlussbestimmungen

14.1 Anwendbares Recht. Diese AGB und der Lehrgangsvertrag unterstehen ausschliesslich dem schweizerischen Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Vorschriften und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Zwingende Verbraucherschutzbestimmungen am Wohnsitz der Teilnehmer:in bleiben vorbehalten.

14.2 Gerichtsstand. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und dem Lehrgangsvertrag ist Winterthur (Schweiz). Zwingende Verbrauchergerichtsstände am Wohnsitz der Teilnehmer:in bleiben vorbehalten.

14.3 Schriftform und Änderungen. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftform-Erfordernisses selbst. E-Mail und Textform genügen, soweit nicht ausdrücklich abweichend geregelt. Die Programmleitung kann die AGB für künftige Buchungen jederzeit ändern; auf bereits abgeschlossene Verträge wirkt eine Änderung nur dann, wenn die Teilnehmer:in der geänderten Fassung ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten (z. B. fortgesetzte Nutzung der Kursplattform nach Mitteilung) zustimmt.

14.4 Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchsetzbar oder nichtig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung gilt eine solche als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung im rechtlich zulässigen Rahmen am nächsten kommt.

14.5 Sprachfassungen. Diese AGB werden in den H.A.B.A.360-Lehrgangs-Sprachen Deutsch, Französisch, Spanisch und Englisch geführt. Die Veröffentlichung der nicht-deutschen Sprachfassungen erfolgt gestaffelt mit den jeweiligen Landing Pages. Im Konfliktfall zwischen den Sprachfassungen ist die deutsche Originalfassung massgebend.

14.6 Verhältnis zu anderen H.A.B.A.360-Dokumenten. Diese AGB integrieren per Verweis die Vertraulichkeits- und Nutzungsklausel sowie die Selbstbezeichnungs-Richtlinie H.A.B.A.360™ in jeweils aktueller Fassung. Im Konfliktfall zwischen diesen AGB und einer integrierten Klausel gilt — soweit rechtlich zulässig — die für die Programmleitung günstigere Regelung.

Teil B · Besondere Bestimmungen pro Stufe

Teil B fasst die stufenspezifischen Eckdaten der drei aktuell verkaufsbereiten Lehrgangsstufen zusammen. Die allgemeinen Bestimmungen aus Teil A — insbesondere Artikel 6 — gelten ergänzend. Im Konfliktfall gehen die Angaben in Teil B vor. Format-, Curriculum- und Preisdetails ergeben sich aus der jeweils aktuellen Lehrgangsbeschreibung auf der Landingpage.

StufeFormat (Kurzfassung)ZugangPreis R1 (Frühb. / Regulär)Abschluss
HABA Basis 2 Tage online synchron (Zoom) · 2 × 3 h Gruppen-Fall-Mentorat · 1 h Einzel-Fall-Mentorat · Kursplattform Akad. Fachpersonen aus päd./psych./psychosoz. Bereich; Quereinstieg nach Einzelfallprüfung 810 / 890 Teilnahmebestätigung (kein Zertifikat, kein Marken-Titel)
Level 1 — Facilitator 4 Kontakttage online synchron (Zoom: 2 Basis- + 2 Vertiefungstage) · 2 Gruppen-Fall-Mentorate · Konzept-Werkstatt · Einzel-Fall-Mentorat · zweiteilige schriftliche Arbeit Fachpersonen mind. Bachelor-Niveau in den einschlägigen Professionen (Details in der Lehrgangsbeschreibung); Quereinstieg nach Einzelfallprüfung 1’890 / 2’090 (inkl. Basis komplett) · Differenz ab Basis 1’200 Zertifikat „Zertifizierte Fachperson für Mobbingprävention H.A.B.A.“; Marken-Titel „HABA Facilitator“ (Präsens nur mit aktiver Lizenz)
Level 2 — Coach & Trainer 8 Live-Online-Tage (Zoom) mit begleiteten Selbstlernphasen · 2 × 3 h Gruppen-Fall-Mentorat · 2 × 4 h Interventions-Werkstatt · 1 h Einzel-Fall-Mentorat · 5 × 2 h Intervisions-Gruppen · dokumentierte Praxisphase · Reflexionsjournal · schriftliche Arbeit Abgeschlossener Level 1 zwingend (kein Direkteinstieg) 4’390 / 4’830 Zertifikat „Zertifizierte Fachperson Mobbing H.A.B.A. — Prävention und Intervention“; Marken-Titel „HABA Coach & Trainer“ (Präsens nur mit aktiver Lizenz)

Ergänzende stufenspezifische Bestimmungen

Anrechnung HABA Basis (Level 1). Wurde zuvor HABA Basis absolviert, werden die dort erbrachten Leistungen vollständig auf Level 1 angerechnet; es wird nur der Differenzpreis gebucht. Die Differenzbuchung kommt als separater Vertrag zustande, auf den diese AGB ebenfalls anwendbar sind.

Keine Anrechnung (Level 2). Level 1 und Level 2 sind eigenständige Lehrgangsstufen mit eigenen Lehrgangsgebühren; der Preis für Level 2 wird separat berechnet, eine Anrechnung von Level-1-Leistungen erfolgt nicht.

Quereinstieg Level 2. Für Quereinsteiger:innen mit nachweislich gleichwertiger psychosozialer oder beraterischer Ausbildung kann die Programmleitung im Einzelfall eine kombinierte Buchung (Level 1 + Level 2) anbieten; ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Akzeptanz dieser AGB und mitgeltende Dokumente. Mit der Buchung einer Lehrgangsstufe bestätigt die Teilnehmer:in, dass sie diese AGB, die per Verweis integrierte Vertraulichkeits- und Nutzungsklausel sowie die Selbstbezeichnungs-Richtlinie H.A.B.A.360™ gelesen, verstanden und in vollem Umfang akzeptiert hat. Diese drei Dokumente sind verbindliche Bestandteile des Lehrgangsvertrags.

Ergänzend nimmt die Teilnehmer:in die Widerrufsbelehrung (für Verbraucher:innen mit Wohnsitz in der EU/im EWR) sowie die Datenschutzerklärung H.A.B.A.360™ zur Kenntnis. Diese beiden Dokumente sind Informations- bzw. Belehrungsdokumente und bedürfen keiner gesonderten Annahme.

Bei Buchungen zu einem Stipendien-Tarif gilt zusätzlich die Stipendien-Ordnung H.A.B.A.360™ in ihrer jeweils aktuellen Fassung.

— Ende der Allgemeinen Geschäftsbedingungen H.A.B.A.360™ · Stand Juni 2026 —